Unser Büro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo - Fr. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Eine individuelle Terminabsprache ist auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich.
Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr) ersetzt Ihre Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer. Diese IdNr bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Die USt-IdNr dagegen ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmern zusätzlich zur o.g. Steuernummer auf Antrag erteilt wird. Sie wird beispielsweise für den Vorsteuerabzug benötigt.
Damit der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführen kann, benötigt er einige Informationen von seinen Arbeitnehmern, wie zum Beispiel die Steuerklasse oder bestehende Freibeträge. Im Jahr 2013 wurde das Verfahren auf die elektronische Lohnsteuerkarte umgestellt. Der Arbeitnehmer muss seither nur noch seine Steuer-Identifikationsnummer angeben und der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch vom Finanzamt.
Wir sind immer bemüht Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten. In zeitkritischen Fällen halten wir laufend Kontakt mit Ihnen, um eine pünktliche Bearbeitung sicher zu stellen.
Sofern Sie einen festen Termin zur Fertigstellung wünschen, sprechen Sie uns an! Wir legen gerne mit Ihnen einen Termin fest.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen wurden Coronabedingt angepasst. Diese sind veröffentlicht auf der Seite der Finanzverwaltung unter
Für Unterlagen, die Sie außerhalb der Geschäftszeiten abgeben möchten, haben wir einen größeren Briefkasten, der zumindest einen 2-3 cm dicken A-4-Umschlag aufnehmen kann. Ebenso können Sie uns Ihre gescannten Unterlagen per E-Mail oder auf CD/USB-Stick zukommen lassen.
Die Mail-Adresse zum Versand von Unterlagen lautet:
Soweit Steuerberatungskosten keiner Einkunftsart zugeordnet werden können, wie zum Beispiel für die Erstellung des Mantelbogens der Steuererklärung, sind diese leider nicht absetzbar.
Steuerberatungskosten sind dann von der Steuer absetzbar, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.
Die absetzbaren Steuerberatungskosten sind Ihrer Rechnung jeweils als Position zu der jeweiligen Einkunftsart einsehbar (etwa unter dem Posten "Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit").
Sofern Sie Fragen zu Ihrer Rechnung und den einzelnen Positionen haben können Sie uns gerne kontaktieren. Wir erläutern Ihnen dies gerne anhand Ihrer Unterlagen.
Siehe hierzu die Liste im Bereich Downloads:
"Unterlagen für die Einkommensteuererklärung"
Zuerst müssen wir unterscheiden, ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben müssen oder buchführungspflichtig sind.
Für eine EÜR benötigen wir Ihre Bankauszüge samt den betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnungen sowie einen Ausdruck des Kassenbuches mit sämtlichen bar bezahlten Belegen. Sofern gewünscht, können wir diese Prozesse komplett digitalisieren. In diesem Fall erlauben Sie uns, Ihre Bankauszüge elektronisch abzurufefn. Auch ein elektronischer Belegaustausch über das Programm Unternehmen online von Datev ist möglich.
Sind sie buchführungspflichtig, benötigen wir zusätzlich zum gerade Aufgezählten noch die zum Monatsende offenen Ausgangsrechnungen getrennt von den Eingangsrechnungen.
Grundsätzlich sollten Sie 10 Jahre lang Buchhaltungsunterlagen, Belege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide aufbewahren.
Als Privatperson:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf (telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular). Wir teilen Ihnen dann mit, welche Unterlagen wir benötigen.
Als Unternehmen:
Sie können jederzeit zu uns wechseln. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können (telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular). Gerne kommen wir zum Erstgespräch auch zu Ihnen, dann bekommen wir einen ersten Eindruck Ihres Unternehmens.
Wir benötigen im Falle eines Wechsels die laufenden Belege und die letzte Saldenliste, um die laufende Buchhaltung fortführen und die Umsatzsteuervorauszahlung berechnen zu können. Bitte bringen Sie auch den Gesellschaftsvertrag – sofern vorhanden – mit sowie sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge, die bisher erstellten Jahresabschlüsse, Bescheide des Finanzamts und Ihre Gewerbeanmeldung.
Wir berechnen unsere Leistung grundsätzlich nach Steuerberatervergütungsverordnung ab. Wenn Sie sich einen Überblick über die entstehenden Kosten verschaffen möchten können Sie dies etwa unter https://steuerberatervergütung.de/ * tun
In Einzelfällen ist auch die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale möglich. Diesen Weg gehen wir vor allem bei unseren betrieblichen Mandanten. Falls Sie dies wünschen, sprechen Sie uns an.
*Wir weisen darauf hin, dass wir in keinerlei Verbindung zu der Seite www.steuerberatervergütung.de stehen. Die Verlinkung dient lediglich als eine Beispielseite zur Berechnung der anfallenden Gebühren. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Aktualität der Seite www.steuerberatervergütung.de oder deren Inhalte.
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Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr) ersetzt Ihre Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer. Diese IdNr bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Die USt-IdNr dagegen ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmern zusätzlich zur o.g. Steuernummer auf Antrag erteilt wird. Sie wird beispielsweise für den Vorsteuerabzug benötigt.
Damit der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführen kann, benötigt er einige Informationen von seinen Arbeitnehmern, wie zum Beispiel die Steuerklasse oder bestehende Freibeträge. Im Jahr 2013 wurde das Verfahren auf die elektronische Lohnsteuerkarte umgestellt. Der Arbeitnehmer muss seither nur noch seine Steuer-Identifikationsnummer angeben und der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch vom Finanzamt.
Wir sind immer bemüht Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten. In zeitkritischen Fällen halten wir laufend Kontakt mit Ihnen, um eine pünktliche Bearbeitung sicher zu stellen.
Sofern Sie einen festen Termin zur Fertigstellung wünschen, sprechen Sie uns an! Wir legen gerne mit Ihnen einen Termin fest.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen wurden Coronabedingt angepasst. Diese sind veröffentlicht auf der Seite der Finanzverwaltung unter
Für Unterlagen, die Sie außerhalb der Geschäftszeiten abgeben möchten, haben wir einen größeren Briefkasten, der zumindest einen 2-3 cm dicken A-4-Umschlag aufnehmen kann. Ebenso können Sie uns Ihre gescannten Unterlagen per E-Mail oder auf CD/USB-Stick zukommen lassen.
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Soweit Steuerberatungskosten keiner Einkunftsart zugeordnet werden können, wie zum Beispiel für die Erstellung des Mantelbogens der Steuererklärung, sind diese leider nicht absetzbar.
Steuerberatungskosten sind dann von der Steuer absetzbar, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.
Die absetzbaren Steuerberatungskosten sind Ihrer Rechnung jeweils als Position zu der jeweiligen Einkunftsart einsehbar (etwa unter dem Posten "Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit").
Sofern Sie Fragen zu Ihrer Rechnung und den einzelnen Positionen haben können Sie uns gerne kontaktieren. Wir erläutern Ihnen dies gerne anhand Ihrer Unterlagen.
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Zuerst müssen wir unterscheiden, ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben müssen oder buchführungspflichtig sind.
Für eine EÜR benötigen wir Ihre Bankauszüge samt den betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnungen sowie einen Ausdruck des Kassenbuches mit sämtlichen bar bezahlten Belegen. Sofern gewünscht, können wir diese Prozesse komplett digitalisieren. In diesem Fall erlauben Sie uns, Ihre Bankauszüge elektronisch abzurufefn. Auch ein elektronischer Belegaustausch über das Programm Unternehmen online von Datev ist möglich.
Sind sie buchführungspflichtig, benötigen wir zusätzlich zum gerade Aufgezählten noch die zum Monatsende offenen Ausgangsrechnungen getrennt von den Eingangsrechnungen.
Grundsätzlich sollten Sie 10 Jahre lang Buchhaltungsunterlagen, Belege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide aufbewahren.
Als Privatperson:
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Wir benötigen im Falle eines Wechsels die laufenden Belege und die letzte Saldenliste, um die laufende Buchhaltung fortführen und die Umsatzsteuervorauszahlung berechnen zu können. Bitte bringen Sie auch den Gesellschaftsvertrag – sofern vorhanden – mit sowie sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge, die bisher erstellten Jahresabschlüsse, Bescheide des Finanzamts und Ihre Gewerbeanmeldung.
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Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
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